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Das Elektromobil im Straßenverkehr

Larissa Köberlein | Lesedauer: 7 Minuten | 16.06.2021
Elektromobile

Das Elektromobil ist ein immer beliebteres Gefährt, da es Menschen mit Gehbehinderung Mobilität und Freiheit bietet. Neben den täglichen Einkäufen können Senioren und andere Nutzer mit dem Elektromobil Ausflüge unternehmen oder sogar in den Urlaub fahren. Das setzt voraus, dass sie sich mit dem Elektromobil im öffentlichen Raum im Straßenverkehr bewegen und nicht nur in den eigenen vier Wänden. Der Fahrer ist ein regulärer Verkehrsteilnehmer, für den die Straßenverkehrsvorschriften genauso gelten, wie für alle anderen. Dennoch gibt es ein paar Besonderheiten, die Sie beachten sollten.

Elektromobile und der Führerschein

Eine Führerscheinpflicht besteht für Elektromobile grundsätzlich nicht. Daher können Sie, sobald das Elektromobil vor der Tür steht, direkt im Straßenverkehr losfahren. Allerdings dürfen die Fahrer nicht jünger als 15 Jahre sein – falls doch, muss eine Ausnahmeregelung vorliegen.  Das Fahren im Straßenverkehr von Elektromobilen unterliegt regulär dem Gesetz der Straßenverkehrsordnung. Das heißt, dass bei Verstößen auch der dort festgeschriebene Bußgeldkatalog angewendet wird. Das gilt auch für Senioren – Alter schützt vor Strafe nicht. Im Fall von Elektro-Scootern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h ist seit 2002 ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Hierzu müssen Antragsteller auch einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Tipp

Für Elektromobile ist eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese muss extra abgeschlossen werden – es gilt für das Elektrogefährt nicht automatisch eine eventuell bestehende PKW-Versicherung. Damit gibt es dann auch ein Nummernschild für das Elektromobil, also ein Versicherungskennzeichen. Das gilt allerdings nicht für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, die regulär bei der normalen Haftpflichtversicherung mitlaufen. Aber auch hier gilt: Lieber bei der jeweiligen Versicherung nachfragen, was für das eigene Elektromobil gilt.

In dem meisten Fällen ist es somit erlaubt, Seniorenfahrzeug ohne Führerschein zu steuern. Dass Elektromobile ohne Führerschein im Straßenverkehr benutzbar sind, gilt allerdings nur für Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Da Elektromobile als Krankenfahrstühle eingestuft werden, gilt §4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Somit dürfen die betreffenden Fahrzeuge 300 kg wiegen und nicht breiter als 110 cm sein. Daher hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch bei den Elektromobilen klare Grenzen.

Fußgängerweg, Radweg und Autobahn

Für viele Menschen mit Gehbehinderung ist ein Elektromobil ein neues Lebensgefühl. Endlich ist damit eine Bewegungsfreiheit geschaffen, die viele Senioren lange vermissten, die auf einen Rollstuhl angewiesen waren. Doch bevor ein Fahrer mit dem Elektromobil auf dem Fußgängerweg, Fahrradweg, der Straße oder gar Autobahn loslegt, müssen ihm die gängigen Verkehrsregeln für den Straßenverkehr klar sein. Damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, können Sie zum Beispiel einen kostenlosen Test für die theoretische Fahrprüfung im Internet absolvieren.

Auch für die Nutzung von Wegen und Straßen gilt wieder die Geschwindigkeitsgrenze. Wenn Sie mit einem Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterwegs sind, dürfen Sie auf Fahrrad- und Fußgängerweg unterwegs sein und die Straße überqueren. Mit diesem Gefährt dürfen Sie aber nicht auf die Autostraße, da das Fahrzeug keine Straßenzulassung oder TÜV hat. Elektromobile ab einer Geschwindigkeit von 15 km/h dürfen auf der Straße fahren, aber auch auf Fuß- und Radwegen. Bei solchen Fahrzeugen ist es ratsam, dass Sie regelmäßig den Reifendruck überprüfen, da die Straßenbeläge die Reifen abnutzen. Zudem ist es wichtig zu wissen, dass Elektromobile keine Bordsteinkanten überfahren können, da an den hinteren Rädern kleine Stützräder als Kippschutz angebracht sind.

Elektromobile

Achtung

Es kommt immer wieder vor, dass Menschen mit einem langsamen Elektroroller auf die Autobahn fahren – und damit für einen Großeinsatz der Polizei sorgen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie die Autobahn erst mit einem Fahrzeug ab 60 km/h befahren dürfen. Ansonsten ist das Fahren auf der Autobahn strikt verboten.

Elektromobile mit einer Geschwindigkeit ab 12 km/h oder 15 km/h können auch auf Radwegen und Spazierwegen in der freien Natur fahren. Egal wohin Sie fahren wollen: Es ist sinnvoll, sich vorher genau zu erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Dazu kann Ihnen die jeweilige Führerscheinstelle, der TÜV oder der ADAC Auskunft geben.

Übrigens:

Auch für Krankenfahrstuhl und Elektromobil-Fahrer gelten Alkoholgrenzwerte ebenso wie für Autofahrer:

  • 0,5 bis 1,09 Promille ist eine Ordnungswidrigkeit – mit Bußgeldbescheid um 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

  • 1,1 Promille und mehr ist eine Straftat.

  • Führerscheinanfänger in der Probezeit = 0,0 Promille am Lenker.


Öffentliche Verkehrsmittel

Die Frage, ob Sie mit dem Elektromobil in öffentliche Verkehrsmittel dürfen, ist nicht einheitlich zu beantworten. Daher sollten Sie sich vorher genau erkundigen, was in der jeweiligen Stadt oder Kommune erlaubt ist. Es gibt tatsächlich Orte, an denen es generell für Elektrofahrzeuge verboten ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Ausnahme sind die Busse des öffentlichen Nahverkehrs. Elektromobile mit einer sogenannten „Blauen Plakette“ dürfen Busse des öffentlichen Nahverkehrs nutzen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei Neufahrzeugen bringt der Hersteller die Plakette direkt an. Wenn Sie ein älteres Modell fahren und eine Plakette haben wollen, bekommen Sie diese nachträglich vom Hersteller oder beim Sanitätshaus. Allerdings muss das Fahrzeug dann diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Fahrzeug darf nicht länger als 120 cm sein.

  • Das Fahrzeug muss vier Räder haben.

  • Insgesamt darf das Gewicht mit Fahrer nicht 300 Kilo übersteigen.

  • Das Fahrzeug hält Kräfte von bis zu 0,8 G bei Gefahrbremsung aus. Das heißt die Bremsen ziehen auf beide Räder einer Achse.

  • Der Fahrer hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG.

  • Das Elektromobil muss rückwärts in einen Bus gesteuert werden können.

  • Das Fahrzeug verfügt über eine Feststellbremse.


Checkliste – Elektromobil im Straßenverkehr

  • Nach dem geltenden Verkehrsrecht ist ein Elektromobil ein sogenannter Krankenfahrstuhl. Damit gelten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung.

  • Die Fahrer sind von der Gurtpflicht befreit und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h auch von der Helmpflicht.

  • Erlaubt ist das Fahren auf dem Gehweg und Fußwegen, soweit diese nicht vorhanden sind, dürfen Sie auch auf der Straße fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist auch die Benutzung der Radwege erlaubt. Dabei ist eine Höchstgeschwindigkeit von höchstens 6 km/h erlaubt.

  • Für ein Elektromobil brauchen Fahrer keinen Führerschein. Dennoch gilt ein Mindestalter von 15 Jahren und der Fahrer muss körperlich in der Lage sein, ein solches Mobil zu bedienen.

  • Fahrer brauchen eine Betriebserlaubnis inklusive TÜV-Gutachten und dem abgestempelten Vermerk der Straßenverkehrsbehörde. Dazu kommt eine Versicherungspflicht für alle Fahrzeuge, die schneller fahren als 6 km/h.

  • Das Fahren auf der Autobahn ist erst für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit ab 60 km/h zulässig.

  • Auch für Fahrer von Elektromobilen gelten die Alkohol-Grenzwerte.

  • Die Nutzung öffentlichen Verkehrsmittel ist nur für Elektrofahrzeuge mit bestimmten technischen Voraussetzungen erlaubt.

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