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Wird ein Rollator von der Krankenkasse bezahlt?

Larissa Köberlein | Lesedauer: 5 Minuten | 09.09.2022
Rollator

Ein Rollator kann sowohl bei einer Erkrankung als auch während der Genesung eine wertvolle Unterstützung beim Gehen und Stehen sein. Für manche Patienten ist er sogar unverzichtbar. Auch bei den ersten Gangunsicherheiten kann ein Gehwagen bereits als praktischer Alltagsbegleiter für Spaziergänge oder beim Einkaufen fungieren.

Die Frage, die sich betroffene Personen und ihre Angehörigen stellen, wenn die Gehhilfe für sie relevant wird, lautet: Wird ein Rollator von der Krankenkasse oder Pflegekasse bezahlt?

Wann und in welchem Umfang?

Grundsätzlich bezahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Rollator, wenn ein Arzt diesen per Rezept verschrieben hat. Denn der Rollator ist eine Kassenleistung. Er zählt zu den sogenannten ärztlich verordneten Hilfsmitteln. Das bedeutet, die Krankenkasse übernimmt den Löwenanteil des Rollator-Kaufpreises, die versicherte Person muss jedoch eine Zuzahlung leisten.

Die Höhe dieser Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und beträgt in der Regel zehn Prozent. In konkreten Zahlen heißt das: Wer einen Rollator verschrieben bekommt, muss mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro zuzahlen.

Für diese Regelung gibt es zwei Ausnahmen:

  • Sie muss nicht geleistet werden, wenn alle Zuzahlungen die Belastungsgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen.

  • Die andere Ausnahme gilt für chronischen Kranke. Bei ihnen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.

Die Bezahlung des Rollators durch die Krankenkasse hat in den meisten Fällen zur Folge, dass der Mobilitätshelfer auch in ihrem Besitz bleibt. Der Patient bekommt den Rollator also als Leihgabe von der Kasse, meist für drei bis fünf Jahre. Wird er danach nicht mehr benötigt oder verstirbt der Nutzer, muss die Gehhilfe zurückgegeben werden. Für eine Verlängerung ist je nach Krankenkasse lediglich eine Erklärung oder eine weitere ärztliche Verordnung nötig. Bei fahrlässigen Beschädigungen muss der Patient für die Entschädigung eventuell selbst aufkommen.

Tipp:

Die genauen Regelungen unterscheiden sich auch hier von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter. Details finden sich in den Tarifvereinbarungen der Krankenversicherung.

Rollator auf Rezept: So müssen Sie vorgehen

Die Krankenkasse bezahlt den Rollator nur, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt, also eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Wurde einem Patienten ein Rezept ausgestellt, muss dieser den Rollator entweder bei seiner Kasse beantragen oder er kann ihn direkt bei einem ihrer Vertragspartner aussuchen.

Die Liste der Vertragspartner für Rollatoren findet sich oft über eine Postleitzahlensuche auf der Website der Krankenkasse. Meistens sind dies Sanitätshäuser, manchmal auch Online-Händler. Haben sich Patienten für einen Rollator entschieden, dann zahlen sie ihren Zuschuss für gewöhnlich direkt an den Vertragspartner, nicht an die Krankenkasse. Ersterer kümmert sich dann selbst um die Abwicklung der Kostenübernahme mit der Kasse.

Gehhilfe

Welchen Rollator zahlt die Krankenkasse?

Jede gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einem gültigen Rezept für einen Rollator grundsätzlich die Kosten für ein Standardmodell. Der Kassen-Rollator ist eine günstige Ausführung, die sich bei normalen, altersbedingten Gehbehinderungen eignet. Ein solcher Rollator hat folgende Ausstattungsmerkmale:

  • vier Räder

  • ein Bremssystem

  • höhenverstellbare Handgriffe

  • oft ist er zusammenklappbar

Neben diesen Standardmodellen gibt es auch Premiumausführungen und Sondermodelle. Sie haben meist mehr Zubehör, wie:

  • einen Korb

  • eine Stockhalterung für Ihren Gehstock

  • Rückenlehne

Sogenannte Kombimodelle lassen sich schnell in einen Rollstuhl umbauen und sind besonders für Patienten mit Multipler Sklerose oder Rheuma zu empfehlen. Andere Sondermodelle können für Personen mit hohem Übergewicht (über 130 kg) oder schweren Erkrankungen, etwa Arthritis oder halbseitige Lähmungen, notwendig sein.

Der Arzt kann dem Patienten ein Sondermodell, etwa besonders leichte oder stabile Rollatoren, verordnen. Damit die Krankenkasse diese über das Standardmodell hinausgehende Ausführungen genehmigt und die Kosten übernimmt, müssen die besonderen Anforderungen an den Rollator ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt sein. Das kann zum Beispiel geschehen, in dem der Arzt das Maximalgewicht der Gehhilfe festlegt. Andernfalls muss der Patient die Mehrkosten im Vergleich zum Kassenmodell selbst übernehmen. Darauf muss der Vertragspartner bei der Beratung allerdings hinweisen.

Sämtliche Rollator-Modelle sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen hinterlegt. Gibt der Arzt eine bestimmte Modellnummer an, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für den Rollator, auch wenn sie die eines Standardmodells übersteigen. Zubehör für den Rollator wie Gepäcktaschen, Regenschirm, Beleuchtung oder Klingel müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen.

Befindet sich ein Patient in physiotherapeutischer Behandlung, kann etwa der Therapeut oder die Rehaklinik eine spezielle Hilfsmittelempfehlung aussprechen, die der Arzt auf dem Rezept übernehmen kann.

Rollator von der Krankenkasse: Das richtige Modell auswählen

Wurde einem Patienten ein Standardrollator verschrieben, hat er Anspruch auf eine Beratung beim Vertragspartner seiner Krankenkasse – in dessen Geschäftsräumen oder falls notwendig beim Patienten zu Hause. Mindestens müssen ihm zwei Rollatoren ohne Mehrkosten angeboten werden. Allerdings hat der Patient selten Einfluss auf das Modell oder dessen Farbe. Der Vertragspartner darf ihm auch einen gebrauchten Rollator übergeben, also ein Hilfsmittel aus dem Lagerbestand der Krankenkasse. Der Vertragspartner übernimmt außerdem:

  • Lieferung

  • Montage

  • Einweisung

  • Reparaturen

Der Gehwagen muss zu den Bedürfnissen des Nutzers passen. Manche Modelle eigenen sich eher für den Innenbereich, andere für den Einsatz draußen. Bei einem Wunschmodell können private Zuzahlungen bzw. Aufzahlung anfallen. Diese beläuft sich auf die Differenz zwischen der Kassenleistung und dem tatsächlichen Rollator-Preis. Ein Standard-Rollator kostet zwischen 60 und 100 Euro, besondere Modelle können das Doppelte oder Dreifache kosten. Die Zuzahlung beläuft sich daher maximal auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.

Auch Sozialverbände und Pflegestationen bieten Beratung an, um das passende Modell zu finden. Empfehlenswert ist, die Angebote verschiedener Vertragspartner zu vergleichen und unterschiedliche Rollatoren auszuprobieren. Preis und Leistung können sich nämlich merklich unterscheiden.

Alternative: Rollator kaufen ohne Beteiligung der Krankenkasse

Onlineversandhändler bieten auch Rollatoren an. Das kann eine gute Option für Personen sein, bei denen der Gehwagen nicht medizinisch notwendig ist, sondern nur als Unterstützung im Alltag fungieren soll. Doch auch wenn es ohne Rollator nicht mehr geht, kann es sich lohnen, diesen online ohne ärztliches Rezept zu erwerben. Denn häufig sind die Gehwagen dort günstiger. Zudem gehört der Rollator so nach Kauf dem Nutzer und er muss ihn nicht zurückgeben.

Seriöse Hersteller halten Sicherheits- und Qualitätsstandards ein. Die richtige Höhe der Griffe und des Sitzbretts muss der Patient nach Kauf im Onlinehandel jedoch meist selbst einstellen. Ebenso übernimmt der Verkäufer keine Serviceleistungen wie Montage und Reparaturen. Nutzer sollten sich also vorab informieren, ob der Rollator montiert geliefert wird.

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